durch eine optimale Bleachingbehandlung beim Zahnarzt

Dr. Michael Heinen - Zahnarzt in Koblenz

Professionell aufgehellte Zähne können ihre Helligkeit zwei bis drei Jahre lang behalten. Sie dunkeln jedoch meist nicht mehr auf die ursprüngliche Zahnfarbe zurück.

Durch Genussmittel wie Tee, Kaffee, Cola, Rotwein, Zigaretten und bestimmte asiatische Gewürze (z.B. Curry) verfärben sich die Zähne wieder. Auch nachlässige häusliche Pflege trägt negativ dazu bei.  Ob und wie schnell die Zähne wieder etwas dunkler werden, hängt von den individuellen Gewohnheiten des Patienten ab.

Wichtig ist, dass sowohl gebleachte, als auch nicht gebleachte Zähne ein- bis mehrmals im Jahr professionell gereinigt werden sollten. Dies ist  wichtig, um die Zähne sauber und damit gesund zu halten, vor allem aber um sie wieder hell zu machen.

Je nach individueller Situation können gebleachte Zähne ein bis zwei Jahre nach dem Bleaching erneut behandelt werden, um den Aufhellungseffekt zu erhalten. Eine Nachbehandlung (Refreshing) geht meistens schneller als die Erstbehandlung.

Bei Patienten, die zuvor ein Home-Bleaching“ durchgeführt haben, funktioniert die Nachbehandlung mittels der noch vorhandenen Trägerschienen, solange der Zahnbestand sich nicht verändert hat. Andernfalls müssen neue Schienen angefertigt werden. Oft reichen zwei bis drei Anwendungen aus, um die Zähne wieder heller zu machen.

Ebenfalls haben Patienten die Möglichkeit ein (weiteres) In-Office-Bleaching“ (Power- oder Laserbleaching) durchführen zu lassen.

Wichtig hierbei ist gründliche die Neuuntersuchung und Befundung durch den Zahnarzt.

Vorteile

  • Besonders schnelles und intensives Aufhellungsverfahren
  • Hoher Patientenkomfort (keine lange Tragezeit von Schienen)
  • Unkompliziertes Auffrischen oder Nachbleichen über Jahre möglich download putty , entweder in Form eines erneuten In Office Auffrischungsbleachings (Refreshing) oder mittels Home Bleaching
  • Patient ist unter permanenter Betreuung durch Zahnarzt und geschultem Personal
  • Besonders geeignet für das Aufhellen hartnäckiger Verfärbungen
  • Kein Verschlucken des Bleachinggels möglich
  • Mögliche Zahnempfindlichkeiten treten hier nur am Behandlungs- und ggf. Folgetag auf

Nachteile

  • Ggf. können bei nicht vollständiger Abdeckung der Weichteile Reizungen im Bereich des Zahnfleisches auftreten, die jedoch temporär sind
  • Die Behandlungszeit in der Praxis ist länger

Für ein lang währendes, strahlendes und gesundes Lächeln sind die ersten 48 Stunden (2 Tage) nach einem Bleaching entscheidend. Durch bestimmte Verhaltsweisen kann das Aufhellungsergebnis noch weiter verbessert und optimiert werden.

Meiden sollte man in den nächsten 48 Stunden stark färbende Substanzen, zum Beispiel:

  • Rotwein
  • Tee und Kaffee
  • Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Wasserpfeife, etc.)
  • rote Soßen
  • Senf und Ketchup
  • Sojasoßen
  • Apfelschorle
  • rote Beeren (z.B. Kirschen, Blaubären, Himbeeren, Erdbeeren, etc.)
  • Beerenkuchen
  • Asiatische Gewürze (z.B. Curry, Curcuma, Chili, etc.)
  • alle Produkte die auf einem weißen Hemd Flecken hinterlassen.

Einige Beispiele für weiße und klare Produkte, die man während den ersten 24 Stunden essen darf:

  • Milch, Wasser, helle Erfrischungsgetränke
  • Bananen, geschälte Äpfel
  • Weißbrot
  • Haferflocken
  • Joghurt, Quark
  • saure Sahne, Hüttenkäse
  • weißen Reis, geröstete Kartoffeln
  • Nudeln und helle Soßen
  • Putenfleisch, Hühnchenbrustfilet (ohne Haut), weißen Fisch

Bei der Durchführung eines In-Office-Bleachings / Powerbleachings ist der Zeitraum putty , in dem man färbende Nahrungs- und Genussmittel meiden soll, lediglich auf die ersten zwei Tage nach der Behandlung in der Praxis beschränkt.

Bei einem Homebleaching mit Schienen sollte man über den gesamten Zeitraum der Behandlung (ein bis zwei Wochen) auf die o.g. Produkte verzichten.

Das  sogenannte „In-Office-Bleaching“ wird auch „Power-Bleaching“ genannt und bezeichnet ein Aufhellungsverfahren der Zähne, welches in der Praxis durchgeführt wird. Es ist das schnellste und das am häufigsten durchgeführte Verfahren, um weißere Zähne zu bekommen.

Die hierbei verwendeten Bleachingprodukte sind in ihrer Konzentration wesentlich höher als die des „Home-Bleachings“ mittels Trägerschienen. Ein Teil der vorbereitenden Maßnahmen sind sind bei beiden Verfahren gleich:

Die Abformung der Kiefer und das Herstellen von Trägerschienen entfällt beim In Office Bleaching. Bei diesem Verfahren trägt der Zahnarzt, bzw. die Prophylaxehelferin das Bleichgel direkt gleichmäßig auf die Zahnoberfläche auf.  Um das Zahnfleisch nicht zu reizen, wird dieses vor der Behandlung mit einem speziellen gummiartigen Material individuell abgedeckt. Wangen, Zunge und Lippen werden ebenfalls mit Watte, Tüchern oder einem Lippenhalter vor dem Gel geschützt. Das Bleichmittel hellt die Zähne, je nach verwendetem System, in drei bis vier 15-20 minütigen Intervallen auf. Die später gewünschte Zahnhelligkeit bestimmt die Anzahl der durchzuführenden Intervalle. Die gesamte Behandlungsdauer liegt zwischen einer und zwei Stunden.

Manche Bleichmittel werden zusätzlich mit einem speziellen Licht aktiviert, um die Wirkung des Gels auf den Zähnen zu verstärken. In diesem Fall spricht man vom „Power-Bleaching“. Verwendet man zur Aktivierung des Gels einen Laser, spricht man vom sogenannten „Laser-Bleaching“.

Am Ende der Behandlung wird der Zahnfleischschutz wieder entfernt  und der Patient kann ausspülen. Das Ergebnis einer deutlichen Aufhellung ist direkt nach der Behandlung sichtbar.

Vorteile

  • Geringere Konzentration des Bleichmittel notwendig, was auch weniger  Nebenwirkungen (Überempfindlichkeiten) zur Folge hat
  • Unkompliziertes Auffrischen oder Nachbleichen über Jahre möglich, erfordert lediglich das Nachkaufen des Bleichgels, aber nur, wenn der Zahnbestand sich nicht verändert hat (keine neuen Füllungen, Kronen, etc.)

Nachteile

  • Die Aufhellung erfolgt langsamer (mehrere Tage, Wochen)
  • Konsequente Mitarbeit des Patienten ist enorm gefragt
  • Vorübergehend auftretende Empfindlichkeit an den Zähnen über die komplette Anwendungsdauer die zu einer Unterbrechung der Behandlung führen können
  • Ggf. können Reizungen im Bereich des Zahnfleisches auftreten, bei nicht sachgemäßer Anwendung von Gel und Schienen
  • Verschlucken von Bleachinggel ist möglich
  • Tragekomfort in der Nacht ist gerade bei der Anwendung in zwei Kiefern (Ober- und Unterkiefer) als eher unangenehm einzuschätzen (zwei Schienen gleichzeitig im Mund)
  • Bei Patienten mit Würgereiz oder starkem Fremdkörperreiz nicht gut bis überhaupt nicht anzuwenden; in diesem Fall ist zu einem „In-Office-Bleaching“  zu raten