durch eine optimale Bleachingbehandlung beim Zahnarzt

Für ein lang währendes, strahlendes und gesundes Lächeln sind die ersten 48 Stunden (2 Tage) nach einem Bleaching entscheidend. Durch bestimmte Verhaltsweisen kann das Aufhellungsergebnis noch weiter verbessert und optimiert werden.

Meiden sollte man in den nächsten 48 Stunden stark färbende Substanzen, zum Beispiel:

  • Rotwein
  • Tee und Kaffee
  • Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Wasserpfeife, etc.)
  • rote Soßen
  • Senf und Ketchup
  • Sojasoßen
  • Apfelschorle
  • rote Beeren (z.B. Kirschen, Blaubären, Himbeeren, Erdbeeren, etc.)
  • Beerenkuchen
  • Asiatische Gewürze (z.B. Curry, Curcuma, Chili, etc.)
  • alle Produkte die auf einem weißen Hemd Flecken hinterlassen.

Einige Beispiele für weiße und klare Produkte, die man während den ersten 24 Stunden essen darf:

  • Milch, Wasser, helle Erfrischungsgetränke
  • Bananen, geschälte Äpfel
  • Weißbrot
  • Haferflocken
  • Joghurt, Quark
  • saure Sahne, Hüttenkäse
  • weißen Reis, geröstete Kartoffeln
  • Nudeln und helle Soßen
  • Putenfleisch, Hühnchenbrustfilet (ohne Haut), weißen Fisch

Bei der Durchführung eines In-Office-Bleachings / Powerbleachings ist der Zeitraum putty , in dem man färbende Nahrungs- und Genussmittel meiden soll, lediglich auf die ersten zwei Tage nach der Behandlung in der Praxis beschränkt.

Bei einem Homebleaching mit Schienen sollte man über den gesamten Zeitraum der Behandlung (ein bis zwei Wochen) auf die o.g. Produkte verzichten.

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